Das Notariat
Eine über Jahre gewachsene Praxis
Das Notariat von Dr. Marius Kohler wurde auf einer einfachen Überzeugung gegründet: Eine gute Urkunde ist eine Urkunde, die von allen Beteiligten verstanden wird, bevor sie unterzeichnet wird.

Werdegang
Dr. Marius Kohler
Inhaber eines Doktorgrades im Privatrecht, legte Dr. Marius Kohler 2011 seinen Amtseid ab und eröffnete kurz darauf sein Notariat in Bergedorf, Deutschland. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf vier Bereiche: Immobilienrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht – Rechtsgebiete, in denen die Präzision einer Urkunde auch Jahre später Schutz bietet.
Er berät sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und legt besonderen Wert auf klare Erklärungen für jeden Mandanten, unabhängig von dessen juristischen Vorkenntnissen.
- 2011
- Ablegung des Amtseids
- 15+
- Jahre Berufserfahrung
- Promotion
- im Privatrecht
- Bergedorf
- Notariat etabliert
Arbeitsweise
Ablauf eines Mandats
Jedes Mandat folgt einem klaren Ablauf – vom ersten Gespräch bis zur Übergabe der Urkunde –, damit der Mandant jederzeit über den Stand seiner Angelegenheit informiert ist.
Erstgespräch
Ein Gespräch im Notariat oder telefonisch, um Ihre Situation zu verstehen und die für die Eröffnung des Mandats erforderlichen Unterlagen festzulegen.
Prüfung und Verifizierung
Prüfung von Eigentumsnachweisen, Identitäten und den relevanten rechtlichen Verhältnissen vor jeder Urkundenerstellung.
Erstellung der Urkunde
Erstellung eines Urkundenentwurfs, der den Beteiligten vor der endgültigen Unterzeichnung übermittelt und erläutert wird.
Unterzeichnung und Beglaubigung
Unterzeichnung in Anwesenheit des Notars, wodurch die Urkunde ihre Beweiskraft als öffentliche Urkunde und ein sicheres Datum erhält.
Aufbewahrung und Betreuung
Die Urkunde wird vom Notariat aufbewahrt und jeder Partei eine Kopie ausgehändigt; bei zusätzlichen Formalitäten erfolgt eine entsprechende Betreuung.
Besprechen Sie Ihre Angelegenheit mit dem Notariat
Ein erstes Gespräch hilft, Ihren Bedarf und den möglichen Zeitplan festzulegen.